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Heutzutage gehört eine professionelle Präsentation Ihres Objektes im Internet zum Standard. Nur so können Sie es einem breiten Publikum anbieten und erzielen dadurch einen optimalen Preis für Ihr „Schätzchen“.
Als eingetragener Makler unterstütze ich Sie gerne dabei. Ein Partner, der viele Jahre bei ImmoScout Erfahrung sammeln konnte, trägt mit seinem KnowHow auch zur erfolgreichen Vermarktung bei.
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Elektroanlagen in Immobilien
Als Inhaber einer Mietwohnung, einer gewerblichen Betriebsstätte wie Praxis, Kanzlei, Marina, Bootshafen, Gaststätte oder Campingplatz sind Sie auch für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter, Patienten, Mandanten, Besucher und Mieter Ihres Mietobjekts verantwortlich.
Dazu gehört auch der Schutz vor einem elektrischen Schlag.
Genauso wie Ihr Fahrzeug regelmässig zur HU-Untersuchung vorgeführt werden muss, gilt dieses auch für elektrische Anlagen.
Über europäisches Recht wurden schon vor Jahren die Vorschriften für Errichtung und Wartung elektrischer Anlagen in Deutschland angepasst.
Die für Elektroanlagen zuständigen Normen wurden geändert :
DIN VDE 0100, Harmonisierungsdokument HD 384, IEC-Publikation IEC 60364 … die Anwendungsgebiete der Norm sind umfangreich.
Sie betreffen unter anderem Wohn- und Gewerbeanwesen, öffentliche Bauten, Industrieanwesen, landwirtschaftliche und gartenbauliche Anwesen, vorgefertigte Gebäude, Caravan- und Campingplätze, Baustellen, Messen, Marinas und Bootshäfen.
Folgende Prüfungen führe ich durch :
– Inbetriebnahme und Wiederholungsprüfung elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0100-600
– Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 ( Ex BGV A 3 )
– Prüfungen beweglicher elektrischer Betriebsmittel >>> Details siehe unten
– Prüfung ortsfester Betriebsmittel >>> Details siehe unten
– Inbetriebnahme und Wiederholungsprüfung Sicherheitsbeleuchtung
Durchführung weiterer elektrischer Prüfungen auf Anfrage.


Wichtig dabei ist :
– Jede elektrische Anlage muss geprüft werden, bevor sie vom Benutzer in Betrieb genommen wird.
– Über die Prüfung muss ein Prüfprotokoll erstellt und für späteren Nachweis aufbewahrt werden.
– Nach der Erstprüfung sind elektrische Anlagen wiederkehrend zu prüfen.
Dem Verschleiß unterliegen sowohl Arbeitsgeräte, als auch das elektrische Netz der Betriebsstätte.
– Vorschrift ist eine Überprüfung der elektrischen Anlage alle 4 Jahre.
Nach jeder wiederkehrenden Prüfung ist ein Prüfprotokoll zu erstellen, das die Ergebnisse der Besichtigung, der durchgeführten Messungen sowie Informationen über alle Änderungen und Erweiterungen und alle Abweichungen von den Bestimmungen unter Angabe der entsprechenden Teile der Anlage enthalten soll. Siehe BGV A3 §5 Absatz 1 und BGV A3, Betriebssicherheitsverordnung und §3 Gefährdungsbeurteilung.
Die Prüfung muss durch eine qualifizierte Elektrofachkraft erfolgen.
Warum sollte ich meine Elektroanlage und Arbeitsgeräte überprüfen lassen ?
1. Schutz
Eine geprüfte Elektroanlage mit geprüften Betriebsmitteln gibt Ihnen die Gewissheit, allen Sicherheitsaspekten zu genügen. Damit schützen Sie sich, Ihre Mitarbeiter, Patienten, Mieter, Mandanten, Familie, Besucher und Ihren Betrieb.
2. Schadensersatzansprüche
Die Prüf- und Messergebnisse liegen Ihnen schriftlich vor. Das schützt Sie im Regelfall vor eventuellen Schadensersatzansprüchen.
3. Energiesparen
Eine Beratung zum Energiesparen ist in der Prüfung enthalten. So sparen Sie Kosten und schonen die Umwelt.
4. Schadensvorbeugung
Eine geprüfte Elektroanlage beugt Schäden vor, bevor diese entstehen. Das Fundament für einen reibungslosen Betriebsablauf ohne unnötige Ausfallzeiten, Datenverlust ist gelegt.
5. Verpflichtungen
Gegenüber Versicherungen, Gewerbeaufsichtsämtern, Berufsgenossenschaften können Sie so den einwandfreien Zustand Ihrer Elektroanlage nachweisen. Manche Versicherungen ermäßigen auch ihre Prämien.
Aufsichtsführend sind in dieser Angelegenheit die Landesämter für Arbeitsschutz –> http://www.berlin.de/lagetsi für Berlin und http://bb.osha.de für Brandenburg.
Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Bewegliche elektrische Betriebsmittel :
Haben immer eine Zuleitung mit Stecker
Handgeführte, während der Benutzung per Hand bewegte Arbeitsmittel;
Beispielsweise :
Verlängerungs-/Anschlussleitungen mit Stecker
Tischsteckdosen
Auch :
Transportable, während der Benutzung aber nicht
in der Hand gehaltene Arbeitsmittel wie
Laborgeräte,
Büromaschinen / Computer,
Kaffeemaschinen,
Wasserkocher,
Netzgeräte, Kleinspannungstransformatoren,
Rundfunkgeräte u.ä.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel :
Sind immer fest angeschlossen.
Beispielsweise
– Elektroherde
– Warmwasserspeicher
– größere Maschinen
u.ä.
G.Wi 11/21