Strahlenschutz

Die Aufstellung und der Betrieb einer Röntgenanlage ist in Deutschland genehmigungspflichtig.

Der Grund dafür sind die Gefahren durch ionisierende Strahlung, die von diesem Gerät während des Betriebs ausgehen.

Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Strahlungsschutzgesetz : StrlSchG und die dazugehörigen Verordnungen.

In Zusammenarbeit mit einem behördlich bestimmten Sachverständigen für Strahlenschutz unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung und Prüfung Ihrer Röntgenanlage.

In regelmäßigen Abständen – im allgemeinen 5 Jahre – oder bei Veränderungen muß die Anlage erneut geprüft werden.

Nach vorheriger Terminvereinbarung führen wir die Prüfung gerne in Ihrer Praxis / Firma durch.

Danach reichen wir den Bericht an die zuständige Aufsichtsbehörde – in Berlin das LAGetSi – weiter.


Wirkung ionisierender Strahlung und Strahlenrisiko
Die Begründung für den Strahlenschutz liegt in der biologischen Wirkung ionisierender Strahlen auf den Organismus.

Um die Gesundheit einzelner Personen nicht zu gefährden, ist der Umgang mit ionisierender Strahlung durch den Gesetzgeber geregelt.

In Deutschland wurde die europäische Richtlinie 97/43/EURATOM durch die Novellierung der Strahlenschutz- beziehungsweise Röntgenverordnung in nationales Recht umgesetzt. Die Strahlenschutzkommission veröffentlicht regelmäßig Stellungnahmen und Empfehlungen auch im Bereich der Radiologie wie die Einführung der diagnostischen Referenzwerte und die Orientierungshilfen für die Überweisung zur Durchführung von radiologischen und nuklearmedizinischen Untersuchungen.

Der Strahlenschutz ist fast so alt wie die von Wilhelm Röntgen im, ovember 1895 entdeckten unsichtbaren Strahlen. Bereits wenige Zeit später erkannte man die schädigende Wirkung der Röntgenstrahlung: Bei Ärzten und Patienten, die einer längeren Bestrahlung ausgesetzt waren, traten häufig Erytheme auf. Obwohl ionisierende Strahlung folglich unerwünschte gesundheitliche Nebenwirkungen haben kann, sind radiologische Untersuchungsverfahren heute ein akzeptierter Bestandteil der klinischen Praxis, weil die Vorteile für den Patienten die Risiken bei Weitem überwiegen.
Um die Strahlenexposition einzelner Personen sowie der Gesamtbevölkerung zu beschränken, ist der Umgang mit ionisierender Strahlung durch Empfehlungen, Richtlinien, Verordnungen und Gesetze geregelt. Die ersten dieser Richtlinien galten dem Schutz der Arbeitskräfte und nicht dem der Patienten. Erst 1984 befasste man sich auf europäischer Ebene mit dem Strahlenschutz von Patienten. 1987 entstand Röntgenverordnung (RöV) und 1989 in die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV).
Durch die Novellierung der beiden Verordnungen in den Jahren 2001 und 2002 wurde daraus in Deutschland nationales Recht. Bereits 1997 erließ der Rat der Europäischen Gemeinschaft die PatSRL, um in Europa eine harmonisierte Gesetzgebung zu schaffen, die den Schutz der Patienten vor ionisierender Strahlung europaweit verstärkt.
Um die zuständigen Bundesministerien in Angelegenheiten, die den Schutz vor den Gefahren ionisierender und nicht ionisierender Strahlen betreffen, zu unterstützen und zu beraten, wurde die Strahlenschutzkommission (SSK) 1974 gegründet. Die SSK veröffentlicht regelmäßig Stellungnahmen und Empfehlungen zu den verschiedenen Themen des Strahlenschutzes, die größtenteils im Internet (www.SSK.de) frei zugänglich sind.

Vor Inbetriebnahme muß ein Röntgengerät angemeldet und geprüft werden.

G.Wi 11/21