IMMOBILIENSERVICE

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten ?

Heutzutage gehört eine professionelle Präsentation Ihres Objektes im Internet zum Standard. Nur so können Sie es einem breiten Publikum anbieten und erzielen dadurch einen optimalen Preis für Ihr „Schätzchen“.

Als eingetragener Makler unterstütze ich Sie gerne dabei. Ein Partner, der viele Jahre bei ImmoScout Erfahrung sammeln konnte, trägt mit seinem KnowHow auch zur erfolgreichen Vermarktung bei.

Wir erstellen ein professionelles Exposee mit der Möglichkeit Ihr Objekt im Internet auf einem virtuellen Rundgang zu entdecken.

Eine Besichtigung ganz bequem ohne Anreise und ohne Terminvereinbarung vom heimischen Sofa aus. Und das jeden Tag, rund um die Uhr !

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Elektroanlagen in Immobilien

Als  Inhaber einer Mietwohnung, einer gewerblichen Betriebsstätte wie Praxis, Kanzlei, Marina,  Bootshafen, Gaststätte oder Campingplatz sind Sie auch für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter, Patienten, Mandanten, Besucher und Mieter Ihres Mietobjekts  verantwortlich.

Dazu gehört  auch der Schutz vor einem elektrischen Schlag.

Genauso wie Ihr Fahrzeug regelmässig zur HU-Untersuchung vorgeführt werden muss,  gilt dieses auch für elektrische Anlagen.

Über europäisches Recht wurden schon vor Jahren die  Vorschriften für Errichtung und Wartung elektrischer Anlagen in Deutschland angepasst.

Die für Elektroanlagen zuständigen Normen wurden  geändert :

DIN VDE 0100,  Harmonisierungsdokument HD 384,  IEC-Publikation  IEC 60364 … die Anwendungsgebiete der Norm sind umfangreich.

Sie  betreffen unter anderem Wohn- und Gewerbeanwesen, öffentliche Bauten,  Industrieanwesen, landwirtschaftliche und gartenbauliche Anwesen,  vorgefertigte Gebäude, Caravan- und Campingplätze, Baustellen, Messen, Marinas und Bootshäfen.

Folgende Prüfungen führe ich durch :

– Inbetriebnahme und Wiederholungsprüfung elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0100-600

– Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 ( Ex BGV A 3 ) 

– Prüfungen beweglicher elektrischer Betriebsmittel     >>> Details siehe unten

– Prüfung ortsfester Betriebsmittel    >>> Details siehe unten

– Inbetriebnahme und Wiederholungsprüfung Sicherheitsbeleuchtung

 Durchführung weiterer elektrischer Prüfungen auf Anfrage.

Prüfgerät
E Check GWi

Wichtig dabei ist :

– Jede elektrische Anlage muss geprüft werden, bevor sie vom Benutzer in Betrieb genommen wird.

– Über die Prüfung muss ein Prüfprotokoll erstellt und für späteren Nachweis aufbewahrt werden.

– Nach der Erstprüfung sind elektrische Anlagen wiederkehrend zu prüfen.

Dem Verschleiß unterliegen sowohl  Arbeitsgeräte, als auch das elektrische Netz der Betriebsstätte.

– Vorschrift ist eine Überprüfung der elektrischen Anlage alle 4 Jahre.

Nach jeder wiederkehrenden Prüfung ist ein Prüfprotokoll zu erstellen, das  die Ergebnisse der Besichtigung, der durchgeführten Messungen sowie  Informationen über alle Änderungen und Erweiterungen und alle  Abweichungen von den Bestimmungen unter Angabe der entsprechenden Teile  der Anlage enthalten soll.  Siehe  BGV A3 §5 Absatz 1 und  BGV A3,  Betriebssicherheitsverordnung und §3 Gefährdungsbeurteilung.

Die Prüfung muss durch eine qualifizierte Elektrofachkraft erfolgen.

Warum sollte ich meine Elektroanlage und Arbeitsgeräte überprüfen lassen ?

1. Schutz

Eine geprüfte Elektroanlage mit geprüften Betriebsmitteln gibt Ihnen die  Gewissheit, allen Sicherheitsaspekten zu genügen. Damit schützen Sie  sich, Ihre Mitarbeiter, Patienten, Mieter, Mandanten, Familie, Besucher und Ihren  Betrieb.

2. Schadensersatzansprüche

Die Prüf- und Messergebnisse liegen Ihnen schriftlich vor. Das schützt Sie  im Regelfall vor eventuellen  Schadensersatzansprüchen.

3. Energiesparen

Eine Beratung zum Energiesparen ist in der Prüfung enthalten. So sparen Sie Kosten und schonen die Umwelt.

4. Schadensvorbeugung

Eine geprüfte Elektroanlage beugt Schäden vor, bevor diese entstehen. Das  Fundament für einen reibungslosen Betriebsablauf ohne unnötige  Ausfallzeiten, Datenverlust ist gelegt.

5. Verpflichtungen

Gegenüber Versicherungen, Gewerbeaufsichtsämtern, Berufsgenossenschaften können  Sie so den einwandfreien Zustand Ihrer Elektroanlage nachweisen. Manche  Versicherungen ermäßigen auch ihre Prämien.

Aufsichtsführend sind in dieser Angelegenheit die Landesämter für Arbeitsschutz  –>  http://www.berlin.de/lagetsi  für Berlin und  http://bb.osha.de  für Brandenburg.

Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. 

Bewegliche elektrische Betriebsmittel :

Haben immer eine Zuleitung mit Stecker

Handgeführte, während der Benutzung per Hand bewegte Arbeitsmittel; 

Beispielsweise :

Verlängerungs-/Anschlussleitungen mit Stecker

Tischsteckdosen 

Auch :

Transportable, während der Benutzung aber nicht

 in der Hand gehaltene Arbeitsmittel wie

Laborgeräte, 

Büromaschinen / Computer, 

Kaffeemaschinen, 

Wasserkocher, 

Netzgeräte, Kleinspannungstransformatoren, 

Rundfunkgeräte   u.ä. 

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel :

Sind immer fest angeschlossen.

Beispielsweise

– Elektroherde

– Warmwasserspeicher

– größere Maschinen

u.ä.

G.Wi 11/21